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   VK Hessen, 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009   

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https://dejure.org/2009,27337
VK Hessen, 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009 (https://dejure.org/2009,27337)
VK Hessen, Entscheidung vom 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009 (https://dejure.org/2009,27337)
VK Hessen, Entscheidung vom 19. März 2009 - 69d-VK-05/2009 (https://dejure.org/2009,27337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Inhalt einer Rüge aus der Sicht des Erklärungsempfängers und dessen Verständnis der Ausführungen des Bieter nach Treu und Glauben; Ableitung einer Rüge aus der bloße rechtliche Beurteilung des Verhaltens der Vergabestelle; Vergabestelle als ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

    Auszug aus VK Hessen, 19.03.2009 - 69d-VK-05/09
    Dem Auftraggeber soll es ermöglicht werden, Fehler im Vergabeverfahren zu korrigieren und damit ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, 1 Verg 9/08).
  • OLG München, 26.06.2007 - Verg 6/07

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus VK Hessen, 19.03.2009 - 69d-VK-05/09
    Da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die dem Auftraggeber zugehen muss, ist eine Rüge jedoch wie alle Willenserklärungen gemäß § 133 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger, also die Vergabestelle, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen muss (OLG München, Beschluss vom 26.06.2007, Verg 6/07).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 Verg 7/03

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach

    Auszug aus VK Hessen, 19.03.2009 - 69d-VK-05/09
    Zur Kenntnis zählt das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß zulässt, und der es zumindest nach laienhafter rechtlicher Wertung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 17/06, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03).
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